Mediation ist ein freiwilliges, aussergerichtliches und strukturiertes Verfahren zur
- Klärung von gegensätzlichen Positionen und Interessen
- Lösung von Konflikten oder Streit
- in der Wirtschaft
Vertragsfragen, Geschäftsstrategien, Umstrukturierungen, Nachfolgen - bei sozialpartnerschaftlichen Konflikten
GAV - bei innerbetrieblichen Auseinandersetzungen
in und zwischen Teams, Vorgesetzten, in Geschäftsleitungen - bei Konflikten unter Beteiligung der öffentlichen Hand
Runde Tische, Konsenskonferenzen - im Privatleben
bei Erbschaften, Konflikten rund um Bauen und Wohnen, mit Versicherungen - innerhalb und zwischen Verwaltung oder Behörden
Der Mediator unterstützt die Konfliktparteien in der Erreichung einer einvernehmlichen und nachhaltigen Vereinbarung, welche die Bedürfnisse und Interessen beider Konfliktparteien berücksichtigt.
Die Wirtschaftsmediation begleitet Unternehmen in Veränderungsprozessen und unterstützt eine nachhaltige Unternehmenskultur.
Grundsätzlich kann das Mediationsverfahren in allen Konfliktsituationen oder zur Entscheidungsfindung in komplexen Situationen eingesetzt werden, in welchen die Parteien eine einvernehmliche Lösung wünschen.
Ablauf einer Mediation
Der Ablauf einer Mediation ist in der Regel wie folgt strukturiert:
- Vorbereitung / Rahmenklärung / Auftragsklärung / Mediationsvereinbarung
- Informations – und Themensammlung
- Klärung der Bedürfnisse und Interessen aller Beteiligten
- Offene und kreative Suche von Lösungsoptionen
- Bewertung und Auswahl der Optionen, Verhandlung
- Entwerfen einer Vereinbarung, Machbarkeit prüfen, unterzeichnen
Kosten
Die Entschädigung der Mediationsperson erfolgt in der Regel im Stunden- oder Tageshonorar, das zu Beginn zu vereinbaren ist.
Üblicherweise werden die Kosten von beiden Parteien je zur Hälfte getragen. Abweichungen sind in gegenseitiger Absprache möglich.
Zum Teil werden die Kosten von Rechtsschutzversicherungen übernommen.
Eine Mediation ist in praktisch jedem Fall wesentlich günstiger als eine gerichtliche Verhandlung: Prozesskosten berechnen, Quelle: Gerichte Kanton ZH
Was bietet eine Mediation?
- Rasches, kostengünstiges und flexibles Verfahren
- Volle Selbstbestimmung der Beteiligten (im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften)
- Zukunftsgerichtete Lösungen, die für beide Parteien befriedigend sind
- Die Beziehungen zwischen den Beteiligten können (falls erwünscht) erhalten werden, meist verbessern sich diese jedoch aufgrund des gegenseitig verbesserten Verständnisses
- Neben Rechtsfragen können auch andere Aspekte berücksichtigt werden
- Die Vertraulichkeit wird gewahrt, Imageschaden durch Publikation kann verhindert werden
- Die Parteien dürfen die Mediationsperson frei auswählen
- Hohe Erfolgschancen
- Möglichkeit einen laufenden Gerichtsfall zu sistieren
Interessenklärung/Konfliktlösung, Mediation – Anwendungsfälle in Wirtschaft und Verwaltung
Change Management
Firmenzusammenführungen/Fusionen, Veränderung von Führungsstrukturen, Strukturanpassungen, Nachfolgeregelung: Um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben, sind Unternehmen gefordert, ihre Strukturen laufend anzupassen. Strukturanpassungen sind meist begleitet von Organisationsprojekten im Unternehmen, neuen Führungsstrukturen, Rollenklärung und Aufgabenklärung, Teambildung.
Konfliktklärung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Mangelhafte oder unklare Kommunikation, gegenseitiges Unverständnis für das Verhalten des anderen oder unterschiedliche Vorstellungen zu Arbeitsresultaten, Firmenwerten etc. können das gegenseitige Verständnis beeinträchtigen und die Arbeitsmoral lähmen.
Die Mediation unterstützt Sie darin, Unausgesprochenes anzusprechen, das Verständnis für Interessen und Bedürfnisse aller Beteiligten zu fördern und gemeinsam Ziele zu definieren, welche für beide Parteien wichtig sind um langfristig optimal und motiviert zusammenzuarbeiten.
Konfliktklärung zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitenden
Die Mediation unterstützt diesen Prozess und begleitet Konfliktsituationen neutral und unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten.
Team-Konflikte
Konflikte innerhalb von Teams oder zwischen Arbeitgeber und Teams haben meist vielfältige Hintergründe. Vielleicht agiert ein Teammitglied nicht so, wie es das Team als korrekt empfindet? Vielleicht ist die Arbeitseffizienz eines Teammitglieds nicht entsprechend jener der anderen Teammitglieder und muss auf Kosten anderer aufgefangen werden?
Die Mediation unterstützt die Konflikterhellung und begleitet den Klärungsprozess.
Mediation oder Gerichts- / Schlichtungsverfahren?
Mit dem Inkrafttreten der schweizerischen Zivilprozessordnung am 1.1.2011 haben die Parteien die freie Wahl zwischen der staatlichen Schlichtung und der privaten Mediation. Sie können zudem jederzeit die Sistierung eines Gerichtsverfahrens beantragen, um eine Mediation durchzuführen.
Die entsprechenden Formulare findet man auf www.bj.admin.ch (–> Suche nach: Mediation).
Auch im Verwaltungs- und Strafverfahren sind Mediationen möglich.
Grundlegende Regeln
Massgebend sind die Standesregeln der Berufsverbände (SAV, SDM, SKWM und SCCAM) sowie die europäischen Berufsregeln.
- Vertraulichkeit: Die Beteiligten und die Mediationsperson vereinbaren Stillschweigen über den Inhalt der Gespräche
- Volle Parteiautonomie: Die Mediationsperson hat keine Entscheidungskompetenz
- Unabhängigkeit und Allparteilichkeit des Mediators: Die Mediationsperson darf keine Abhängigkeit von beteiligen Personen haben und keine Partei bevorzugen. Sie verpflichtet sich in einem allfälligen Prozess nicht auszusagen
- Freiwilligkeit: Ein Abbruch ist jederzeit möglich, wenn eine Partei (inkl. Mediator) das will
Besonderheiten können zwischen den Parteien und der Mediationsperson vereinbart werden